Voraussetzungen für die Ausbildung
in Kürze zusammengefasst:
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maximal 90kg
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körperliche Fitness
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mind. 15 Jahre (für die Ausbildung in CZ)
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vor dem 18. Geburtstag: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
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Für Österreicher (Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz)
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in Klatovy wird vor Ort von einem fliegerärztlichen Sachverständigen ein Medical ausgestellt. Wir bitten euch trotzdem die national notwendige Tauglichkeit auszufüllen.
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Dann die Ausbildung:
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28 Fallschirmsprünge im Rahmen eines Ausbildungsunternehmens: 1 Tandemsprung, dann 7 AFF Sprünge mit Lehrer, der Rest alleine
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Theoretische Ausbildung in Aerodynamik, Erste Hilfe, Fallschirmkunde, Notfälle, Meteorologie, Recht, Sprungbetrieb.
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Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung
Dann der Fallschirmspringerschein:
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einen Antrag an den Österr.Aeroclub. Antragformular Hier
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und .... natürlich Gebühren
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Für Deutsche:
Vor Beginn der Ausbildung
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in Klatovy wird vor Ort von einem fliegerärztlichen Sachverständigen ein Medical ausgestellt. Wir bitten euch trotzdem die national notwendige Tauglichkeit von einem Hausarzt ausgefüllt mitzubringen
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Dann die Ausbildung:
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25 Fallschirmsprünge im Rahmen eines Ausbildungsunternehmens
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Ablegung einer Prüfung zum Erhalt der USPA Lizenz
Dann die Lizenz:
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Antrag an den DFV zur Umschreibung der ausländischen Lizenz
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und .... natürlich Gebühren
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Altersvoraussetzungen für die verschiedenen Lizenzen:
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Tschechien (und damit gültig für die Ausbildung in Klatovy): Ausbildungsbeginn und Scheinausstellung ab dem 15. Geburtstag
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USA: 18 Jahre (16 Jahre, wenn außerhalb der USA und durch nationale Gesetze geregelt)
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Österreich: Ausbildung darf nach Vollendung des 14LJ begonnen werden, Ausstellung der Lizenz mit dem 16. Geburtstag
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Deutschland: Ausbildung darf nach Vollendung des 14LJ begonnen werden, Ausstellung der Lizenz mit dem 16. Geburtstag