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Geschäftsbedingungen und Ausbildungsrichtlinien

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Geschäftsbedingungen Tandemsprünge: 


Jedes Ticket ist zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Der IPPC behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der seinen Flugschein/Ticket unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Tarife oder Vorschriften erworben hat oder wenn der anwendbare Flugpreis nicht entrichtet worden ist. Vor dem Tandemsprung ist jedenfalls ein Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Tandemmaster abzuschließen, der in der Regel die Haftung einschränkt. Bei Minderjährigen ist vor dem Sprung auf das Geburtsdatum hinzuweisen - die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten beim Tandemsprung ist erforderlich. Der Erziehungsberechtigte hat vor dem Tandemsprung den Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Tandemmaster zu unterschreiben. Storno: Bei Nichteinlösen und Rückgabe eines Tickets berechnen wir eine Stornogebühr von EUR 50,--. 
Einen bereits vereinbarten Termin können Sie bis eine Woche vor dem vereinbarten Sprungtermin kostenlos stornieren, danach verrechnen wir EUR 50,-- Bearbeitungsgebühr. Beförderungsbedingungen im Flugzeug bleiben durch jede andere Vereinbarung unberührt.

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Ausbildung von Fallschirmspringern: 


Die Ausbildung erfolgt nach den bestehenden Richtlinien, Bescheiden und Vorschriften der entsprechenden Luftfahrtbehörde. Der IPPC garantiert die bestmöglichste und effizienteste Ausbildung, nicht nur im Hinblick auf die Erlangung des Zivilluftfahrer Scheines sondern auch auf die nachfolgende Betätigung als Fallschirmspringer. Die vom IPPC angebotene Ausbildung umfasst wesentlich mehr, sowol quantitativ als auch qualitativ als von Vorschriftzen und Behörden gefordert ist. Bei der Fallschirmspringer-Ausbildung - im besonderen beim AFF-Lehrgang - wird ein Lernfortschritt des Schülers vorausgesetzt. Üblicherweise erreicht der Schüler bei allen 7 Sprüngen mit dem Lehrer (Level 1 bis Level 7) das vorgegebene Lernziel. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dieser Sprung gemäß den behördlichen Ausbildungsvorschriften wiederholt werden, daraus entstehen zusätzliche Kosten, die in den Ausbildungspreisen nicht enthalten sind (siehe Preisliste). Die Ausbildung erfolgt in Kooperation von IPPC und Pink Aviation s.r.o. Mit der schriftlichen Anmeldung erkennt man die Bedingungen derer an. Eine Anmeldung gilt als erfolgt, wenn die Akonto-Zahlung eingegangen ist. Wir bestätigen den Kurstermin auf Anfrage. Die restlichen Ausbildungskosten sind spätestens bei Kursbeginn zu entrichten. Bei Nichterscheinen nach Anmeldung werden Stornokosten für jeden gebuchten Kurs erhoben (= Akontozahlung). Es kann ein Ersatzteilnehmer genannt werden. Bei Abbruch eines angetretenen Kurses auf Wunsch bzw. durch Verschulden des Kursteilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Kann ein Kurs aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden (z.B. Wetter), hat der Kursteilnehmer Anspruch auf Teilnahme an einem anderen Kurs während der nächsten 12 Monate. Falls der Auszubildende wegen Nichtbefolgung der Anweisung des Lehrers eine Verletzung erleidet und er deshalb den Kurs nicht fortsetzen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren. Auf jeden Fall haben wir neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und für die erfolgten Sprünge Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr. Die Kursgebühr darf damit nicht überschritten werden. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsgeräten haftet der Verursacher für den Schaden. 


Kursteilnehmer sind während der Ausbildung Fallschirm-Haftpflichtversichert. Verletzungen sind durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Lebens- und Kapitalversicherungen etc. schliessen manchmal die Ausübung von Luftsportarten aus. Wir empfehlen, diese Tätigkeiten mit den Versicherungen abzusprechen. Es wird vereinbart, dass der Auszubildende auf alle Ansprüche gegenüber uns verzichtet, die ihm aus Anlass der Teilnahme an einem Kurs entstehen könnten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen. Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des BMV und österreichischen Aero-Club. Wir sind deshalb verpflichtet, Kursteilnehmer auszuschließen, die ihre oder die Sicherheit anderer gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Für den Kursbeginn sind alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein fliegerärztliches Gutachten mitzubringen. Das Fehlen von einzelnen Bestandteilen kann den Antritt des Kurses aus rechtlichen Gründen unmöglich machen und ist vom Teilnehmer zu verantworten.

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Gemeinsame Bestimmungen:


Beförderungsbedingungen im Flugzeug bleiben durch jede andere Vereinbarung unberührt. Ist eine oder mehrere der o.a. Bestimmungen unwirksam oder nichtig, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Durch Buchung der Leistungen vom IPPC akzeptiert der Vertragspartner diese Bedingungen.

 

Erklärung gemäss Telekommunikations-Gesetz (BGBl 70/2003):


Durch Bekanntgabe seiner Postadresse oder/und e-mail-Adresse oder/und Telefax-Nummer, über die in dieser Internet-Seite angegebenen Kontakte zu unserem Unternehmen, gibt der Benützer dieser Internet-Seite gemäss BGBl 70/2003 § 107 Abs.2 ausdrücklich die vorherige Einwilligung für die Zusendung der elektronischen Post i.S.des § 1 Abs.1 Zi 2 des KonsumentenschutzG, dass er vom Betreiber der Internet-Seite sowie deren nahestehenden Unternehmen weitere Angebote über Leistungen dieser Unternehmen empfangen will. 
Stand: 01.12.2004

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