Ausbildungsvoraussetzungen

VORAUSSETZUNGEN ZUM ERWERB EINER FALLSCHIRMSPRINGER-LIZENZ

in Kürze zusammengefasst:

  • maximal 90kg
  • körperliche Fitness
  • mind. 15 Jahre (für die Ausbildung in CZ)
  • vor dem 18. Geburtstag: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Für Österreicher: Vor Beginn der Ausbildung:

  • in Klatovy wird vor Ort von einem fliegerärztlichen Sachverständigen ein Medical ausgestellt

Dann die Ausbildung:

  • 28 Fallschirmsprünge im Rahmen eines Ausbildungsunternehmens: 1 Tandemsprung, dann 7 AFF Sprünge mit Lehrer, der Rest alleine
  • Theoretische Ausbildung in Aerodynamik, Erste Hilfe, Fallschirmkunde, Notfälle, Meteorologie, Recht, Sprungbetrieb.
  • Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung

Dann der Fallschirmspringerschein:

  • einen Antrag an den Österr.Aeroclub. Antragformular Hier
  • und .... natürlich Gebühren

Für Deutsche:
Vor Beginn der Ausbildung

  • in Klatovy wird vor Ort von einem fliegerärztlichen Sachverständigen ein Medical ausgestellt

Dann die Ausbildung:

  • 28 Fallschirmsprünge im Rahmen eines Ausbildungsunternehmens
  • Ablegung einer Prüfung

Dann die Lizenz:

  • Antrag an den DFV
  • und .... natürlich Gebühren

Altersvoraussetzungen für die verschiedenen Lizenzen:

Tschechien (und damit gültig für die Ausbildung in Klatovy): Ausbildungsbeginn und Scheinausstellung ab dem 15. Geburtstag

USA: 18 Jahre (16 Jahre, wenn außerhalb der USA und durch nationale Gesetze geregelt)

Österreich: Ausbildung darf nach Vollendung des 14LJ begonnen werden, Ausstellung der Lizenz mit dem 16. Geburtstag

Deutschland: Ausbildung darf nach Vollendung des 14LJ begonnen werden, Ausstellung der Lizenz mit dem 16. Geburtstag

 

 

Preise: siehe Preisliste