VORAUSSETZUNGEN ZUM ERWERB EINER FALLSCHIRMSPRINGER-LIZENZ
in Kürze zusammengefasst:
- maximal 90kg
- körperliche Fitness
- mind. 15 Jahre (für die Ausbildung in CZ)
- vor dem 18. Geburtstag: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Für Österreicher: Vor Beginn der Ausbildung:
- in Klatovy wird vor Ort von einem fliegerärztlichen Sachverständigen ein Medical ausgestellt
Dann die Ausbildung:
- 28 Fallschirmsprünge im Rahmen eines Ausbildungsunternehmens: 1 Tandemsprung, dann 7 AFF Sprünge mit Lehrer, der Rest alleine
- Theoretische Ausbildung in Aerodynamik, Erste Hilfe, Fallschirmkunde, Notfälle, Meteorologie, Recht, Sprungbetrieb.
- Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung
Dann der Fallschirmspringerschein:
- einen Antrag an den Österr.Aeroclub. Antragformular Hier
- und .... natürlich Gebühren
Für Deutsche:
Vor Beginn der Ausbildung
- in Klatovy wird vor Ort von einem fliegerärztlichen Sachverständigen ein Medical ausgestellt
Dann die Ausbildung:
- 28 Fallschirmsprünge im Rahmen eines Ausbildungsunternehmens
- Ablegung einer Prüfung
Dann die Lizenz:
- Antrag an den DFV
- und .... natürlich Gebühren
Altersvoraussetzungen für die verschiedenen Lizenzen:
Tschechien (und damit gültig für die Ausbildung in Klatovy): Ausbildungsbeginn und Scheinausstellung ab dem 15. Geburtstag
USA: 18 Jahre (16 Jahre, wenn außerhalb der USA und durch nationale Gesetze geregelt)
Österreich: Ausbildung darf nach Vollendung des 14LJ begonnen werden, Ausstellung der Lizenz mit dem 16. Geburtstag
Deutschland: Ausbildung darf nach Vollendung des 14LJ begonnen werden, Ausstellung der Lizenz mit dem 16. Geburtstag
Preise: siehe Preisliste